Für eine Förderung Ihrer Veranstaltung müssen die folgenden Förderrichtlinien eingehalten werden:
1. Der Landkreis Osterode am Harz stellt dem Kreisjugendring
finanzielle Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Mit
einem Teil dieser Mittel fördert der Kreisjugendring Veranstaltungen
der Mitgliedsverbände. Die KJR-Vollversammlung entscheidet jährlich neu
über die Höhe des Gesamtförderbetrages.
2. Gefördert werden alle Kinder- und Jugendveranstaltungen der
Mitgliedsverbände, insbesondere Veranstaltungen aus den Bereichen
Bildung, Musik, Theater und Begegnung.
3. Gefördert werden offene Veranstaltungen, an denen jedes Kind oder
jeder Jugendliche teilnehmen kann. Gefördert werden außerdem
verbandsinterne Veranstaltungen, die sich mit den Themen „Gewalt“,
„Sucht + Drogen“, „Rechtsextremismus“ und „Liebe + Partnerschaft“
auseinandersetzen.
4. Der Kreisjugendring beteiligt sich bis zu 150€ an den Gesamtkosten.
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen Förderungsbetrag
bis zu 250€ gewähren.
5. Ein Förderungsantrag mit der Kurzbeschreibung der Veranstaltung sowie ein einfacher Finanzierungsplan ist einzureichen.
6. Der KJR-Vorstand entscheidet über die Anträge im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
Förderung.
7. Förderungsanträge für das laufende Jahr müssen bis spätestens 1. September eingericht sein.
8. Eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen.
9. Verbände können im Jahr mehrfach gefördert werden.
10. Die Überweisung des bewilligten Zuschusses erfolgt erst nach der
Veranstaltung und bei Vorlage der rechtsverbindlichen Erklärung, dass
die Maßnahme, so wie beantragt, stattgefunden hat.
Geändert durch die Vollversammlung am 31.01.2004
Bei einer Förderung durch uns verwenden Sie bitte unsere entsprechenden Logos auf Ihrer Werbung. Diese finden Sie hier.
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